Die einzelnen Landkreise im Bundesland Niedersachsen werden gem. § 19 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes angehalten, sogenannte Kreisfeuerwehrbereitschaften (KFB) aufzustellen. Diese Feuerwehrbereitschaften, die sich aus Feuerwehren der Kreisfeuerwehr zusammensetzen, werden bei Einsätzen überörtliche Aufgaben im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder Fachaufgaben übertragen. Sie nehmen bei Brand-, technischen Hilfeleistungs- oder Katastrophenschutzeinsätzen verschiedenste Aufgaben wie z. B. Wasserförderung, Logistik und Verpflegung, Rettung oder spezielle Fachaufgaben wie ABC Erkundung oder Wasserrettung wahr. Weiterhin bilden die Feuerwehrfrauen und -männer der Feuerwehrbereitschaften eine Personalreserve, auf die bei länger andauernden Einsätzen zurückgegriffen werden kann.
Im Landkreis Northeim gibt es drei Feuerwehrbereitschaften:
Feuerwehrbereitschaft I
Besteht aus insgesamt 4 Zügen, die sich wie folgt gliedern:
2 Löschzüge Rettung / 1 Löschzug Wasser / 1 Versorgungszug
Mehr Informationen zur Feuerwehrbereitschaft I
Zur Webseite der
Feuerwehrbereitschaft I
Feuerwehrbereitschaft II
Besteht aus insgesamt 4 Zügen, die sich wie folgt gliedern:
2 Löschzüge Rettung / 1 Löschzug Wasser / 1 Versorgungszug
Mehr Informationen zur Feuerwehrbereitschaft II
Feuerwehrbereitschaft IV
Besteht aus insgesamt 3 Zügen, die sich wie folgt gliedern
und einer Arztgruppe: 1 Wasserrettungszug / 1 Chemie- und Strahlenschutzzug / 1
ABC Zug
Mehr Informationen zur Feuerwehrbereitschaft IV
Zur Webseite der
Feuerwehrbereitschaft IV
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