Truppmannausbildung Teil II
Voraussetzungen:

Erfolgreiche Teilnahme an der
Truppmannausbildung Teil I und mindestens zweijährige Teilnahme an der
laufenden Ausbildung in seiner Ortsfeuerwehr (siehe auch Lehrgangsdauer).
Ziel der Ausbildung
Ausbildungsziel ist es die Befähigung zur selbstständigen Wahrnehmung der
Truppfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, sowie die Vermittlung
standortbezogener Kenntnisse zu erlangen.
Lehrgangsdauer
Mindestens 80 Stunden in 2 Jahren, beginnend nach der Truppmannausbildung Teil I
inklusive Zivilschutzausbildung.

Hinweis:
Die Ausbildung wird auf Standortebene, d. h. in der Orts- oder Gemeindefeuerwehr
des jeweiligen Lehrgangsteilnehmers durchgeführt. Die Prüfungsabnahme erfolgt
durch die Kreisfeuerwehr, die Prüfungstermine sind unter den
Lehrgangsterminen einzusehen.
Wir weisen darauf hin, dass die o. g. Voraussetzungen (Teilnehmerkreis,
vorausgesetzte Ausbildung, sonstige Voraussetzungen) des jeweiligen Lehrgangs
vor Lehrgangsbeginn unbedingt erfüllt sein müssen!
Werden bei einem Teilnehmer/einer Teilnehmerin beim Eintreffen am Prüfungsort gravierende Abweichungen von den
Voraussetzungen (z.B. sicherheitsrelevante Voraussetzungen nicht erfüllt,
fehlende fachliche Vorbildung, etc...) festgestellt, muss der Teilnehmer/die
Teilnehmerin, auch in seinem eigenen Interesse, von einer weiteren Teilnahme an
der Prüfung ausgeschlossen werden.