Truppmannausbildung Teil I
Voraussetzungen:
Die Teilnehmer müssen der aktiven Abteilung einer Freiwilligen Feuerwehr
angehören und sich in der einjährigen Probezeit befinden. Ein Aufschub der
Lehrgangsteilnahme bis ins zweite Jahr ist möglich.
Vollendung des 16. Lebensjahres
Die Teilnehmer müssen vor Beginn der Ausbildung erfolgreich an einer Erste Hilfe
Ausbildung von mindestens 16 Stunden teilgenommen haben. Die Bescheinigung
hierüber darf nicht älter als 3 Jahre sein und muss zu Lehrgangsbeginn
vorliegen!
Ziel der Ausbildung

Ausbildungsziel ist es die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden
Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppfunktion unter Anleitung
zu erlangen.
Lehrgangsdauer
Mindestens 54 Stunden inklusive Zivilschutzausbildung.
Hinweis:
Nach der erfolgreichen Teilnahme am o.a. Lehrgang hat der Lehrgangsteilnehmer in
seiner Ortsfeuerwehr die zweijährige "Truppmannausbildung Teil II" (laufende
Ausbildung) zu durchlaufen. Die Truppmannausbildung Teil II endet mit mit einer
Prüfung. Erst nach dieser bestandenen Prüfung gilt die Truppmannausbildung als
abgeschlossen und erst dann können weiterführende Lehrgänge besucht werden.
Wir weisen darauf hin, dass die o. g. Voraussetzungen (Teilnehmerkreis,
vorausgesetzte Ausbildung, sonstige Voraussetzungen) des jeweiligen Lehrgangs
vor Lehrgangsbeginn unbedingt erfüllt sein müssen!
Werden bei einem Teilnehmer/einer Teilnehmerin beim Eintreffen an der
Ausbildungsstätte oder während des Lehrgangs gravierende Abweichungen von den
Voraussetzungen (z.B. sicherheitsrelevante Voraussetzungen nicht erfüllt,
fehlende fachliche Vorbildung, etc...) festgestellt, muss der Teilnehmer/die
Teilnehmerin, auch in seinem eigenen Interesse, von einer weiteren Teilnahme am
Lehrgang ausgeschlossen werden.