Sprechfunkausbildung
Voraussetzungen:

Erfolgreiche Teilnahme an der
Truppmannausbildung Teil I.
Ziel der Ausbildung
Ausbildungsziel ist es die Befähigung zur selbstständigen Übermittlung von
Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst und in einer Einsatzleitung
zu erlangen.
Lehrgangsdauer
Mindestens 16 Stunden.
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass die o. g. Voraussetzungen (Teilnehmerkreis,
vorausgesetzte Ausbildung, sonstige Voraussetzungen) des jeweiligen Lehrgangs
vor Lehrgangsbeginn unbedingt erfüllt sein müssen!
Werden bei einem Teilnehmer/einer Teilnehmerin beim Eintreffen am Prüfungsort gravierende Abweichungen von den
Voraussetzungen (z.B. sicherheitsrelevante Voraussetzungen nicht erfüllt,
fehlende fachliche Vorbildung, etc...) festgestellt, muss der Teilnehmer/die
Teilnehmerin, auch in seinem eigenen Interesse, von einer weiteren Teilnahme an
der Prüfung ausgeschlossen werden.