Feuerwehrtechnische Grundausbildung für Feuerwehrmusiker
Voraussetzungen:
Die Teilnehmer müssen Feuerwehrmusiker sein und dürfen keiner der aktiven
Abteilung einer Feuerwehr angehören.
Vollendung des 16. Lebensjahres
Zugehörigkeit zu einem musizierendem Zug oder einem Orchester einer Feuerwehr
Ziel der Ausbildung
Ausbildungsziel ist es die Lehrgangsteilnehmer über grundlegenden Aufgaben der
Feuerwehren zu informieren. Darüberhinaus werden weitere Lehrgangsziele jeweils
individuell fixiert.
Lehrgangsdauer
Mindestens 9 Stunden.
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass die o. g. Voraussetzungen (Teilnehmerkreis,
vorausgesetzte Ausbildung, sonstige Voraussetzungen) des jeweiligen Lehrgangs
vor Lehrgangsbeginn unbedingt erfüllt sein müssen!
Werden bei einem Teilnehmer/einer Teilnehmerin beim Eintreffen an der
Ausbildungsstätte oder während des Lehrgangs gravierende Abweichungen von den
Voraussetzungen (z.B. sicherheitsrelevante Voraussetzungen nicht erfüllt,
fehlende fachliche Vorbildung, etc...) festgestellt, muss der Teilnehmer/die
Teilnehmerin, auch in seinem eigenen Interesse, von einer weiteren Teilnahme am
Lehrgang ausgeschlossen werden.