Maschinistenlehrgang
Voraussetzungen:
Ziel der Ausbildung
Erlangen der Befähigung zur Bedienung maschinell angetriebener Einrichtungen -
mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstiger auf
Löschfahrzeugen mitgeführten Geräten, sowie die Vermittlung von Kenntnissen und
richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter
Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Lehrgangsdauer
Mindestens 35 Stunden.
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass die o. g. Voraussetzungen (Teilnehmerkreis,
vorausgesetzte Ausbildung, sonstige Voraussetzungen) des jeweiligen Lehrgangs
vor Lehrgangsbeginn unbedingt erfüllt sein müssen!
Werden bei einem Teilnehmer/einer Teilnehmerin beim Eintreffen an der
Ausbildungsstätte oder während des Lehrgangs gravierende Abweichungen von den
Voraussetzungen (z.B. sicherheitsrelevante Voraussetzungen nicht erfüllt,
fehlende fachliche Vorbildung, etc...) festgestellt, muss der Teilnehmer/die
Teilnehmerin, auch in seinem eigenen Interesse, von einer weiteren Teilnahme am
Lehrgang ausgeschlossen werden.