Ausbildung - Atemschutzgeräteträger "Gefährliche Stoffe"
Voraussetzungen:

Erfolgreiche Teilnahme an der
Truppmannausbildung Teil I, Truppmann II Ausbildung,
Sprechfunkausbildung und erfolgreich abgeschlossene
Atemschutzgeräteträger Ausbildung.
Vollendung des 18. Lebensjahres und nicht älter als 50 Jahre.
Keinen Vollbart
Tauglichkeitsuntersuchung nach G26 Gruppe 3. Die Bescheinigung darf nicht älter
als 3 Jahre sein und muss zu Lehrgangsbeginn vorliegen!
Ziel der Ausbildung
Ausbildungsziel ist die Erlangung von Fähigkeiten und
Kenntnisse zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten in der
Ausrüstungshandhabung, Schutzkleidungswirkung und Bedienung der Geräte unter
Anleitung.
Lehrgangsdauer
Mindestens 20 Stunden.
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass die o. g. Voraussetzungen (Teilnehmerkreis,
vorausgesetzte Ausbildung, sonstige Voraussetzungen) des jeweiligen Lehrgangs
vor Lehrgangsbeginn unbedingt erfüllt sein müssen!
Werden bei einem Teilnehmer/einer Teilnehmerin beim Eintreffen an der
Ausbildungsstätte oder während des Lehrgangs gravierende Abweichungen von den
Voraussetzungen (z.B. sicherheitsrelevante Voraussetzungen nicht erfüllt,
fehlende fachliche Vorbildung, etc...) festgestellt, muss der Teilnehmer/die
Teilnehmerin, auch in seinem eigenen Interesse, von einer weiteren Teilnahme am
Lehrgang ausgeschlossen werden.