Ausbildung -
Drehleitermaschinist
Voraussetzungen:
Erfolgreiche Teilnahme an der
Truppmannausbildung Teil I, Truppmann II Ausbildung,
Sprechfunkausbildung und erfolgreich abgeschlossene
Maschinistenausbildung.
Besitz mindestens der Fahrerlaubnis Klasse C.
Vollendung des 25. Lebensjahres
Mindestens sieben Jahre Fahrpraxis, bei Berufskraftfahrern auch kürzerer
Zeitraum der Fahrpraxis möglich.
Nur für Feuerwehrmitglieder, in deren Standortfeuerwehr eine Drehleiter
stationiert ist.
Ziel der Ausbildung
Ausbildungsziel ist die Erlangung von Fähigkeiten zur Bedienung einer
Feuerwehrdrehleiter und auf dem Fahrzeug mitgeführten Gerätschaften.
Lehrgangsdauer
Individuelle Dauer, auf die Lehrgangsteilnehmer und jeweiligen Gegebenheiten
abgestimmt.
Hinweis:
Die Ausbildung wird jeweils am Standort der Drehleiter durchgeführt. Wir weisen darauf hin, dass die o. g. Voraussetzungen (Teilnehmerkreis,
vorausgesetzte Ausbildung, sonstige Voraussetzungen) des jeweiligen Lehrgangs
vor Lehrgangsbeginn unbedingt erfüllt sein müssen!
Werden bei einem Teilnehmer/einer Teilnehmerin beim Eintreffen an der
Ausbildungsstätte oder während des Lehrgangs gravierende Abweichungen von den
Voraussetzungen (z.B. sicherheitsrelevante Voraussetzungen nicht erfüllt,
fehlende fachliche Vorbildung, etc...) festgestellt, muss der Teilnehmer/die
Teilnehmerin, auch in seinem eigenen Interesse, von einer weiteren Teilnahme am
Lehrgang ausgeschlossen werden.