Atemschutzgeräteträger
Voraussetzungen:
Ziel der Ausbildung
Erlangen der Befähigung zur Bedienung und Handhabung von Atemschutzgeräten der
Feuerwehr und kennenlernen von Einsatzgrundsätzen bei der Verwendung
umluftunabhängiger Atemschutzgeräte.
Lehrgangsdauer
Mindestens 25 Stunden.
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass die o. g. Voraussetzungen (Teilnehmerkreis,
vorausgesetzte Ausbildung, sonstige Voraussetzungen) des jeweiligen Lehrgangs
vor Lehrgangsbeginn unbedingt erfüllt sein müssen!
Werden bei einem Teilnehmer/einer Teilnehmerin beim Eintreffen an der
Ausbildungsstätte oder während des Lehrgangs gravierende Abweichungen von den
Voraussetzungen (z.B. sicherheitsrelevante Voraussetzungen nicht erfüllt,
fehlende fachliche Vorbildung, etc...) festgestellt, muss der Teilnehmer/die
Teilnehmerin, auch in seinem eigenen Interesse, von einer weiteren Teilnahme am
Lehrgang ausgeschlossen werden.